2001/03/11

Köpfe mit Nageln

ferner
läge es
im interesse
des antragstellers
eine gegebenenfalls
voreilig und
überdies ohne
einwilligung des
betreffenden subjektes
eigenwillig verfügte
lebensberechtigung
erneut zu prüfen
in hinblick auf
kosteneffizienz
verhältnismäßigkeit von
unterbauchgewebebeschädigung
respektive vulvaausleierungsquotient (VAQ)
in bezug auf
höhe des zu erwartenden
allgemeinwohlbereicherungspotentials
infolge unsachgemäßer fortpflanzung
unter nichtbeachtung
allgemeiner eu-richtlinien
im fachbereich genorientiertes vermehren
zur vermeidung unangepaßter
verhaltensstrukturen
beim zellteilendprodukt
und kompatibilitätsaspekte
in anlehnung an für den
zeugemonat dezember 1977
geltende gesellschaftliche, religiöse
und/oder wirtschaftliche standards
deutsch-litauischen sittenstandes

anhaltender verdacht
auf vor oder während
des geschlechtsverkehrs
illegal zur leistungssteigerung
verabreichte substanzen (doping)
und/oder verstöße gegen
das betäubungsmittelgesetz
in mittelschwerem bis
bewußtseinsentkräftendem maße
kann
unabhängig vom ergebnis
dieser prüfung
zu fristlosem erlöschen
der freien
existenzentfaltungslizenz
nach § 77 StFU führen
konsultieren sie hierzu
gegebenenfalls anlage b
absatz "postnatale persönlichkeitsenteignung"
um antwort wird gebeten

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